Stand: 28.10.2025 – Version B2B
Diese AGB regeln die Rechtsbeziehungen zwischen der SozialAI Lukas & Axel Steffen GbR („SozialAI“, „wir“) und ihren Kunden („Kunde“) im Zusammenhang mit Beratungen, Präsenz‑ und Online‑Schulungen sowie sonstigen Veranstaltungen. Diese AGB richten sich ausschließlich an Unternehmer i. S. d. § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich‑rechtliche Sondervermögen. Für Verbraucher gelten gesonderte Bedingungen auf Anfrage.
§ 1 Geltungsbereich, Einbeziehung
- Es gelten ausschließlich diese AGB. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmen.
- Diese AGB werden durch Verweis im Angebot einbezogen und gelten für die jeweilige Buchung; sie begründen keinen Rahmenvertrag.
- Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen mindestens der Textform (z. B. E‑Mail).
§ 2 Vertragsschluss, Annahme, Autorisierung
- Unsere Angebote sind – sofern im Angebot nicht anders angegeben – bis zum im Angebot ausgewiesenen Datum bindend.
- Der Vertrag kommt durch Annahme des Angebots in Textform (z. B. E‑Mail) zustande, sofern keine strengere Form vereinbart ist. Eine elektronische Signatur ist zulässig, aber nicht erforderlich, sofern im Angebot nicht anders bestimmt.
- Der Kunde versichert, dass die den Vertrag annehmende Person vertretungs‑ oder zeichnungsbefugt ist oder die Bestellung im Rahmen üblicher betrieblicher Kompetenz vornimmt. SozialAI darf auf die Befugnis vertrauen, sofern keine begründeten Zweifel bestehen.
- Teilleistungen/Teilannahmen: Sofern das Angebot mehrere Positionen umfasst, gilt – mangels abweichender Erklärung – die Annahme als Annahme aller Positionen.
§ 3 Leistungsbeschreibung, Teilnehmerobergrenzen, Preislogik
- Der konkrete Leistungsumfang (Dauer, Inhalte, Format, Ort, Termin) ergibt sich aus dem Angebot.
- Präsenzschulungen werden als Pauschale für bis zu der im Angebot genannten Teilnehmerobergrenze („Obergrenze“) kalkuliert. Der Preis ist innerhalb dieser Obergrenze unabhängig von der tatsächlich teilnehmenden Personenzahl.
- Online‑Schulungen sind als Pauschale bis zur im Angebot genannten Obergrenze kalkuliert; der Preis ist innerhalb dieser Obergrenze unabhängig von der tatsächlich teilnehmenden Personenzahl.
- Zusätzliche Teilnehmende über die Obergrenze hinaus sind nur mit vorheriger Zustimmung von SozialAI zulässig. Erfolgt die Teilnahme dennoch, ist SozialAI berechtigt, je weitere/r Teilnehmende/r den im Angebot ausgewiesenen Zuschlag zu berechnen; fehlt eine Angabe, gilt die übliche Vergütung von SozialAI. Aus Qualitätsgründen kann eine absolute Maximalzahl vorgegeben werden.
- Soweit Support‑/Begleitleistungen vereinbart sind, gelten ergänzend die Regelungen des § 15 (Support & Begleitung).
§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden (Präsenz und Online)
- Der Kunde stellt rechtzeitig und auf eigene Kosten die zur Durchführung erforderliche Infrastruktur bereit (z. B. geeigneter Raum, Beamer, Ton, stabiles Internet/WLAN, ggf. Gast‑Logins/Tool‑Zugänge, aktuelle Browser/Software, ein Schulungs geeignetes Gerät pro Person in Form von Tablett oder Notebook).
- Für Online‑Formate verpflichtet sich der Kunde zu einem 15–20‑minütigen Technik‑Test spätestens 48–72 Stunden vor Termin; erforderliche Einwahldaten/Zugänge sind rechtzeitig bereitzustellen.
- Fallback: Für Online‑Termine ist – soweit möglich – vorab ein alternatives Tool/Einwahlweg als Fallback zu vereinbaren.
- Unterlässt der Kunde erforderliche Mitwirkungen oder stellt er nicht funktionsfähige Technik/Zugänge bereit, gilt die Leistung als vereitelt oder abgelehnt; § 7 (Stornierung/Absage) findet entsprechende Anwendung.
- Für Supportleistungen benennt der Kunde eine/n Ansprechpartner/in, stellt erforderliche Informationen und Zugänge bereit und nimmt an einem ggf. vereinbarten kurzen Technik‑Test teil. Unterlassene Mitwirkung kann die Leistung verzögern oder vereiteln; § 7 (Stornierung/Absage) findet entsprechende Anwendung.
§ 5 Teilnehmerbestätigung, Dokumentation, Teilnahmebescheinigungen
- Spätestens 5–7 Tage vor dem Termin bestätigt der Kunde in Textform die voraussichtliche Teilnehmerzahl; Änderungen sind unverzüglich mitzuteilen.
- SozialAI kann am Veranstaltungstag eine Anwesenheitsliste führen oder einen digitalen Check‑In nutzen.
- Auf Wunsch stellt SozialAI Teilnahmebescheinigungen aus; deren Zahl kann als Abrechnungsgrundlage für tatsächlich teilnehmende Personen herangezogen werden.
§ 6 Vergütung, Anzahlung, Zahlungsbedingungen, Verzug
- Die Vergütung ergibt sich aus dem Angebot, zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
- Zusätzliche Leistungen (z. B. mehr Teilnehmende, Zusatzmodule, verlängerte Q&A) werden gesondert nach den im Angebot ausgewiesenen Sätzen oder – falls nicht angegeben – zu üblicher Vergütung von SozialAI abgerechnet.
- Nebenkosten: Reise‑/Übernachtungskosten (z. B. Bahn 2. Klasse, ggf. PKW‑Pauschale, Hotel) sowie notwendige Aufwendungen sind erstattungsfähig, sofern im Angebot ausgewiesen.
- Anzahlung: SozialAI kann eine Anzahlung (z. B. 30–50 % des Auftragswerts) bei Terminbestätigung verlangen, sofern im Angebot ausgewiesen.
- Zahlungsziel: Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen nach Zugang ohne Abzug fällig, sofern im Angebot kein anderes Zahlungsziel genannt ist.
- Verzug: Es gelten die gesetzlichen Verzugsregeln; Mahnkosten können pauschal in angemessener Höhe berechnet werden. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt vorbehalten.
- Aufrechnung/Zurückbehaltung: Nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
- Supportleistungen werden gemäß § 15 im 15‑Minuten‑Takt abgerechnet. Leistungen außerhalb des vereinbarten Monatskontingents werden nach den im Angebot ausgewiesenen Sätzen oder – sofern nicht angegeben – zu üblicher Vergütung von SozialAI berechnet; Taktung 15 Minuten. Mehrleistungen sind vorab in Textform freizugeben.
§ 7 Stornierung/Umbuchung durch den Kunden, Annahmeverzug, Technikausfall
- Stornofristen (sofern im Angebot nicht abweichend geregelt; jeweils unter Anrechnung ersparter Aufwendungen):
- bis 14 Kalendertage vor Termin: kostenfrei,
- 13 bis 7 Kalendertage: 50 % der vereinbarten Vergütung,
- ab 7 Kalendertagen vor Termin oder bei Nichterscheinen: 90 % der vereinbarten Vergütung.
Maßgeblich ist der Zugang der Stornierungsmitteilung bei SozialAI.
- Umbuchung: Terminverschiebungen gelten als Stornierung mit Neubuchung; SozialAI kann abweichend eine Umbuchungsgebühr vereinbaren.
- Technikausfall/unterlassene Mitwirkung: Ein Technikausfall oder vergleichbare Störungen in der Sphäre des Kunden (z. B. fehlende Zugänge/Logins, E‑Mail‑/Login‑Probleme, unzureichendes Internet, nicht funktionierende Hardware/Software) oder sonstige unterlassene Mitwirkungen, die die Durchführung verhindern oder unzumutbar erschweren, stehen einer kurzfristigen Absage gleich und werden nach Ziff. 1 abgerechnet.
- Anrechnung bei Nachholung: SozialAI kann – ohne Rechtspflicht – Kulanzregelungen anbieten, z. B. die Anrechnung eines Teils der Stornokosten/Ausfallpauschale bei Nachholung binnen 30 Tagen. Ein Anspruch hierauf besteht nicht, sofern nicht ausdrücklich vereinbart.
- Ersatzteilnehmende können bis zum Veranstaltungsbeginn benannt werden, sofern diese die Voraussetzungen erfüllen.
- Die vorstehenden Regelungen gelten entsprechend für angesetzte Supporttermine (Remote/Online).
§ 8 Absage/Änderung durch SozialAI, höhere Gewalt
- SozialAI kann Termine aus wichtigem Grund (z. B. Erkrankung, höhere Gewalt, erhebliche Störungen) absagen oder verlegen und bietet in diesem Fall unverzüglich einen Ersatztermin an.
- Bereits gezahlte Entgelte werden bei endgültiger Absage erstattet; weitergehende Ansprüche bestehen nur nach Maßgabe von § 12 (Haftung).
- Höhere Gewalt/außergewöhnliche Ereignisse, die weder im Einflussbereich von SozialAI noch des Kunden liegen, berechtigen zur Terminverschiebung. Beiderseitige Schadensersatzansprüche sind insoweit ausgeschlossen.
§ 9 Urheber‑ und Nutzungsrechte
- Alle Rechte an Schulungsunterlagen, Folien, Skripten, Checklisten, Templates, Quelltexten und sonstigen Materialien verbleiben bei SozialAI bzw. den jeweiligen Rechteinhabern.
- Der Kunde erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für interne Zwecke. Weitergabe, Veröffentlichung, Vervielfältigung oder Bearbeitung außerhalb des internen Gebrauchs bedarf der vorherigen Zustimmung von SozialAI.
- Aufzeichnungen von Schulungen (Audio/Video/Screens) sind ohne ausdrückliche Zustimmung untersagt.
§ 10 Vertraulichkeit, Datenschutz
- Beide Parteien behandeln Geschäfts‑ und Betriebsgeheimnisse sowie vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei streng vertraulich.
- SozialAI verarbeitet personenbezogene Daten gemäß DSGVO/BDSG. Weitere Hinweise ergeben sich aus der Datenschutzerklärung. Auf Wunsch wird ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) bereitgestellt, sofern erforderlich.
§ 11 Drittanbieter/Tools
- Sofern Leistungen von Drittanbietern (z. B. Videokonferenz‑, KI‑ oder Kollaborationstools) eingesetzt oder vermittelt werden, kommen entsprechende Verträge zwischen dem Kunden und dem Drittanbieter zustande.
- SozialAI haftet nicht für die Leistungserbringung solcher Drittanbieter; Mitwirkungspflichten des Kunden (z. B. Beschaffung von Zugängen) bleiben unberührt.
§ 12 Haftung
- SozialAI haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
- Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
- Für vom Kunden mitgebrachte Gegenstände wird – außer bei Vorsatz/grober Fahrlässigkeit – keine Haftung übernommen.
§ 13 Foto‑ und Videoaufnahmen
- Foto‑/Videoaufnahmen von Teilnehmenden erfolgen nur mit vorheriger Information und ausschließlich zu dokumentarischen Zwecken (z. B. Fotoprotokoll) für die Teilnehmer der jeweiligen Veranstaltung.
- Personen, die keine Abbildung wünschen, teilen dies spätestens zu Beginn mit; SozialAI trägt dem durch Unterlassung oder Unkenntlichmachung Rechnung.
- Eine Nutzung zu Werbezwecken erfolgt nur aufgrund gesonderter, widerruflicher Einwilligung.
§ 15 Support & Begleitung
- Gegenstand und Umfang
Support‑/Begleitleistungen werden gemäß Angebot erbracht (Kontingent pro Monat und Laufzeit). Der Support dient der Implementierung, Optimierung und dem fachlichen Betrieb der vereinbarten Lösungen/Use‑Cases; er wird grundsätzlich remote per E‑Mail, Telefon oder Videokonferenz erbracht. - Servicezeiten und Reaktionszeit
Servicezeiten: Montag bis Freitag, 09:00–17:00 Uhr (CET), außer bundeseinheitliche Feiertage. SozialAI erbringt eine Erstreaktion auf Supportanfragen innerhalb von 1 Werktagen. Verbindliche Lösungsfristen werden nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich in Textform vereinbart sind. - Abrechnung und abrechenbare Leistungen
Abrechnung im 15‑Minuten‑Takt; angefangene 15 Minuten sind abrechenbar. Als abrechenbar gelten fachliche Beratung per Telefon/Video, substanzielle E‑Mail‑Bearbeitung einschließlich Lese‑/Prüf‑/Recherche‑ und Dokumentationszeit sowie Vor‑/Nachbereitung. Organisatorische Kurzkommunikation (Terminabstimmung, Einwahldaten, reine Koordination) ist nicht vergütungspflichtig. Mehrere kurze fachliche E‑Mails am selben Kalendertag werden zu einer Position gebündelt (Mindestansatz 15 Minuten je Tag). SozialAI kann zur Transparenz Monatsprotokolle bereitstellen. - Kontingente, Terminierung und Verfall
Monatliche Supportkontingente sind innerhalb des jeweiligen Monats zu nutzen; nicht genutzte Stunden verfallen, sofern im Angebot nicht anders geregelt. Termine sind mindestens 2 Werktage im Voraus abzustimmen; kurzfristige Anfragen werden nach Verfügbarkeit bearbeitet. - Zusatzleistungen und Vergütung
Leistungen außerhalb des vereinbarten Kontingents werden nach den im Angebot ausgewiesenen Sätzen oder – falls nicht angegeben – zu üblicher Vergütung von SozialAI berechnet; Taktung 15 Minuten. Zusatzleistungen sind vorab in Textform freizugeben. - Abgrenzungen
Nicht umfasst sind die dauerhafte Administration/der Betrieb von Kunden‑IT, Individualsoftware‑Entwicklung, garantierte Verfügbarkeiten/SLAs für Drittanbieter‑Tools sowie Notfall‑/Rufbereitschaft. Vor‑Ort‑Leistungen bedürfen gesonderter Vereinbarung. - Sphäre des Kunden/Drittanbieter, Technikausfall
Störungen in der Sphäre des Kunden (z. B. fehlende Zugänge, unzureichende Internetverbindung) oder bei Drittanbietern begründen keine Pflichtverletzung von SozialAI. Ein Technikausfall oder unterlassene Mitwirkung, der/die die Durchführung verhindert, steht einer kurzfristigen Absage gleich; § 7 findet entsprechende Anwendung. - Pausierung bei Verzug
Bei Zahlungsverzug ist SozialAI berechtigt, Supportleistungen bis zum Ausgleich offener Beträge auszusetzen, ohne dass der Vergütungsanspruch entfällt. - Dokumentation/Nachweise
SozialAI kann Leistungsnachweise/Monatsprotokolle und kurze Maßnahmenberichte bereitstellen; diese dienen der Transparenz und Abrechnung.
§ 16 Schlussbestimmungen
- Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN‑Kaufrechts (CISG).
- Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist – soweit zulässig – Köln.
- Vertragssprache ist Deutsch.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung gilt eine Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
- Änderungen dieser AGB werden dem Kunden in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb eines Monats, gelten die Änderungen als genehmigt; hierauf wird in der Mitteilung hingewiesen.
- Formklausel: Gesetzliche Formvorschriften bleiben unberührt. Soweit in diesen AGB Schriftform vorgesehen ist, genügt die Textform, sofern nicht ausdrücklich anders bestimmt.
— Ende der AGB —